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Wie trifft EU-Finanzkrise griechische Unternehmen
Bedingt durch die EU-Finanzkrise und der vielfach diskutierten Fragen zum EU-Rettungsschirm, stellt sich auch für deutsche Unternehmen die Frage nach der künftigen Kreditbonität griechischer Unternehmen. Zusätzliche Sicherheiten bei Unternehmen mit Geschäftssitz in Griechenland vorzulegen und bereitzustellen, nimmt künftig für das Management des Kreditportfolios der Unternehmen eine noch wichtigere Rolle als vor der EU-Finanzkrise ein.
Die schlechte Finanzlage des griechischen Staates verschärft indirekt auch die wirtschaftliche Situation der dortigen Unternehmen. Sie wird für Unternehmen zunehmend zum Standortnachteil. Beispielsweise sind infrastrukturelle, oder vom Staat verordnete, konjunkturbelebende Maßnahmen nicht mehr eigenständig zu leisten. Es bleibt abzuwarten, ob künftig Geschäftsverbindungen zwischen griechischen und ausländischen Unternehmen nur noch mit zusätzlichen Auflagen und Sicherheiten über alle Branchen hinweg aufrechterhalten werden. Eine Auflage des Kreditors für die Beibehaltung einer Geschäftsbeziehung kann beispielsweise sein, dass der Geschäftssitz in einen weniger risikobehafteten Nachbarstaat als Griechenland verlegt wird. Um individuellen Situation zu beurteilen, können risikobasierte Szenario-Analysen unterstützen. So wird das Bonitätsprofil eines Unternehmens und die Bonität des Geschäftssitz-Staates konsistent bestimmt.
Die permanente Beobachtung sowohl der wirtschaftlichen als auch der politischen Situation in Griechenland bleibt ein wichtiger Eckpfeiler, um die Auswirkungen auf das eigene wirtschaftliche Handeln in Bezug auf die Sicherheitenstellung bei Geschäftsverbindungen von/nach Griechenland beurteilen zu können. Politische Verbesserungsmassnahmen wie z.B. eine von der EU kontrollierte Preis- und Lohnpolitik kann die Wettbewerbsfähigkeit eines schwankenden EU-Staates wie Griechenland wieder erhöhen. Außerdem wird so ihre Kreditwürdigkeit verbessert, ohne sich mittel- und langfristig von Investoren wie aus China abhängig machen zu müssen. In schwierigen Einzelfällen müssten Staaten ohne ausreichende Kreditwürdigkeit aus dem Euro-Währungsraum ausgeschlossen werden, bis ihre Wettbewerbsfähigkeit wieder gegeben ist und gleichzeitig eine anhaltende Belastung für alle Euro-Staaten ausgeschlossen ist.
Ob durch diese Maßnahmen eine „eigenverordnete Sanierung“ des Staates, seiner inländischen Unternehmen und die Neueinschätzung der Kreditwürdigkeit für die Kapitalmärkte ermöglicht wird, bleibt abzuwarten. Die griechischen Unternehmen können bei einer finanziellen Schieflage wohl wenig mit einer Unterstützung des Staates rechnen und müssen verstärkt darauf setzen ihren Wettbewerbsnachteil durch hohe Innovation, Produktqualität und Wirtschaftlichkeit auszugleichen.
